Am 1. Oktober 1907 wurden Teile des Landkreises Hannover
— darunter Kirchrode — von diesem abgetrennt und mit der “Stadtgemeinde
und dem Stadtkreis Hannover“ vereinigt. In dem Gesetzestext heißt es:
Gegeben, Kiel, an Bord M.Y. “HOHENZOLLERN“, den 19. Juni 1907,
gezeichnet Wilhelm.
Damit verlor Kirchrode nach fast 1000-jähriger
Geschichte seine “Selbständigkeit“ als politisch selbständiges
Gemeindewesen. Forschungen bestätigen, dass es um das Jahr 1000 bereits
Bauernhöfe im Nordteil Kirchrodes gegeben hat — nach unbestätigten
Überlieferungen bereits um das Jahr 900. Sie gruppierten sich um einen
alten Dorfteich, der dort gelegen hat, wo sich früher auf dem
Eckgrundstück Großer Hillen - Brabeckstraße ein freier Platz vor der
Schlosserei Lüderitz befand, heute Beki und der Klönschnack. Gesichert
ist die Erwähnung Kirchrodes in einer Urkunde aus dem Jahre 1221, die im
Urkundenbuch der Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg
enthalten ist. Diese besagt, dass der Bischof von Hildesheim dem
Siegfried von Escherte zwei lehnfreie Ländereien in Roden (Kerkrode)
verpfändet hat. Kirchrode gehörte also zum Bistum Hildesheim, Hannover
dagegen zum Bistum Minden. Die Grenzen des Dorfes Kirchrode sind bis zur
Mitte des 19. Jahrhunderts nicht wesentlich erweitert worden. Bis zum
Jahre 1907 entsteht eine einzige — allerdings vornehme — neue Straße.
Zwischen Tiergartenstraße und dem Großen Hillen wird die
Kaiser-Wilhelm-Straße angelegt. Inzwischen entsteht in unmittelbarer
Nähe von Kirchrode eine Großstadt. 1870 hat die Königliche Haupt- und
Residenzstadt Hannover — in Wirklichkeit nur noch Hauptstadt einer
preußischen Provinz — 100.000 Einwohner. Die umliegenden Dörfer geraten
in den Sog der Großstadt. Alles drängt auf eine Eingemeindung hin, die
nach langen, nicht einfachen Verhandlungen beschlossen wird. Im Jahre
der Eingemeindung gab es in Kirchrode 2.715 Einwohner, für diese 3
Kolonialwarengeschäfte, 1 Bierhandlung, 3 Fleischereien, 3 Bäckereien, 2
Kohlenhandlungen und 1 Buchhandlung.
In dem eingangs erwähnten Vertrag,
der auch für andere Landgemeinden um Hannover galt, z.B. Döhren, Wülfel,
Groß- und Klein-Buchholz, wurde unter anderem die Zahl der
Bürovorsteher, die Mitgliederzahl des Kreistages des Landkreises
Hannover und die Änderung der Wahlbezirke in 4 §§ geregelt. Viele
wesentlichere Dinge sind in 25 §§ in einer Anlage aufgeführt:
Bürgerrechte, Armenverbände, Einquartierungslast, Unterstellung der
Baupolizei, Straßenunterhaltung, Hausentwässerung/Abwässer, Verbot des
Schlachtens außerhalb des Schlachthofes, Abhaltung von Schützenfesten
u.s.w., aber auch Steuergesetze: Erhebung direkter Steuern,
Gewerbesteuer, Billetsteuer, Hundesteuer, Lustbarkeitssteuer.
Unterschrieben haben viele bekannte Persönlichkeiten der damaligen Zeit:
Neben Wilhelm II Fürst von Bülow, Graf von Posadowsky, von Tirpitz, von
Studt, Freiherr von Rheinbaben, von Bethmann Hollweg, Delbrük und
Beseler.
Viele der Versprechungen der Stadt Hannover sind gegenüber
Kirchrode zunächst nicht eingehalten worden. So wurde erst 1912 eine
Wasserleitung verlegt, bis dahin hatte das Trinkwasser mit Wagen
herangeschafft werden müssen. 1913/14 folgte die Verlegung der
Kanalisation. Daher taten sich 1908 aufrechte Kirchröder Bürger zusammen
und gründeten den Bürgerverein Kirchrode, um die Forderungen an die
Stadt durchzusetzen. Aber das ist eine andere Geschichte. Die erfahren
Sie am 13.04.2008, wenn der Bürgerverein Kirchrode sein 100-jähriges
Bestehen feiert.
Gerhard Schröder-Hohensee
Bürgerverein Kirchrode e.V.